Kriterien zur Projektförderung
Formale Kriterien
Das Gesuch muss schriftlich eingereicht werden und folgende Angaben enthalten:
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Projektbeschreibung
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Angaben zur gesuchstellenden Person/zu den gesuchstellenden Personen
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Budget
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Finanzierungsplan
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Zeitplan zur Umsetzung des Projekts
Inhaltliche Kriterien
Anträge werden vom Stiftungsrat nach folgenden qualitativen Kriterien evaluiert:
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Inhaltlicher Bezug zum Stiftungszweck
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Bezug des Projekts zu Quellen und Beständen des Schwulenarchiv Schweiz und/oder der Heinrich Hössli Stiftung
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Film- und Kunstprojekte können wir nur berücksichtigen, wenn sie einen engen Bezug zur LGBT-Geschichte haben
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Bedeutung und Aktualität des Projekts
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Originalität des Themas
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Methodenwahl
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Machbarkeit des Projekts
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Qualifikation der Gesuchsteller
Der Stiftungsrat behält sich vor, zusätzliche Angaben zu einem Gesuch einzuholen oder auf unvollständige Gesuche nicht einzutreten.
Fristen
Gesuche können jederzeit eingereicht werden.
Beiträge
Es werden keine wiederkehrenden Beträge ausgerichtet. Beiträge können in Tranchen ausbezahlt werden. Die Auszahlung von Beiträgen kann vom Einhalten zusätzlicher Bedingungen abhängig gemacht werden (z.B. Einhalten eines Zeitplanes, zusätzliche Drittfinanzierung).
Verfahren
Die Entscheide des Stiftungsrates werden schriftlich eröffnet. Die Entscheide des Stiftungsrates sind abschliessend. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Beiträgen.
Umgang mit Interessen-konflikten
Mitglieder des Stiftungsrates dürfen der Stiftung keine Projekte einreichen. Sofern Stiftungsräte in einer besonderen Beziehung zu Gesuchstellern stehen, treten sie beim Entscheid über das betreffende Gesuch in den Ausstand.