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Förderung beantragen

Eingaben für Projektförderungen müssen untenstehenden Kriterien entsprechen. Anfragen werden nur via Mail schriftlich und elektronisch beantwortet.

Kriterien zur Projektförderung

Formale Kriterien

Das Gesuch muss schriftlich eingereicht werden und folgende Angaben enthalten:

  • Projektbeschreibung

  • Angaben zur gesuchstellenden Person/zu den gesuchstellenden Personen

  • Budget

  • Finanzierungsplan

  • Zeitplan zur Umsetzung des Projekts

Inhaltliche Kriterien

Anträge werden vom Stiftungsrat nach folgenden qualitativen Kriterien evaluiert:

  • Inhaltlicher Bezug zum Stiftungszweck

  • Bezug des Projekts zu Quellen und Beständen des Schwulenarchiv Schweiz und/oder der Heinrich Hössli Stiftung

  • Film- und Kunstprojekte können wir nur berücksichtigen, wenn sie einen engen Bezug zur LGBT-Geschichte haben

  • Bedeutung und Aktualität des Projekts

  • Originalität des Themas

  • Methodenwahl

  • Machbarkeit des Projekts

  • Qualifikation der Gesuchsteller

 

Der Stiftungsrat behält sich vor, zusätzliche Angaben zu einem Gesuch einzuholen oder auf unvollständige Gesuche nicht einzutreten.

Fristen

Gesuche können jederzeit eingereicht werden.

Beiträge

Es werden keine wiederkehrenden Beträge ausgerichtet. Beiträge können in Tranchen ausbezahlt werden. Die Auszahlung von Beiträgen kann vom Einhalten zusätzlicher Bedingungen abhängig gemacht werden (z.B. Einhalten eines Zeitplanes, zusätzliche Drittfinanzierung).

Verfahren

Die Entscheide des Stiftungsrates werden schriftlich eröffnet. Die Entscheide des Stiftungsrates sind abschliessend. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Beiträgen.

Umgang mit Interessen-konflikten

Mitglieder des Stiftungsrates dürfen der Stiftung keine Projekte einreichen. Sofern Stiftungsräte in einer besonderen Beziehung zu Gesuchstellern stehen, treten sie beim Entscheid über das betreffende Gesuch in den Ausstand.

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